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Das Amtsgericht bestellte den Beschwerdeführer zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin |
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Geschrieben von: Administrator
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Samstag, den 09. April 2011 um 00:00 Uhr |
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Das Amtsgericht bestellte den Beschwerdeführer zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin. Er hat beantragt, seine Vergütung auf 17.887,77 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer festzusetzen. Mit Beschluss vom 3. März 2006 hat das Amtsgericht die Vergütung antragsgemäß festgesetzt. Es hat jedoch angeordnet, dass auf die Vergütung aus der Masse entnommene Kosten von 2.619,83 € anzurechnen sind. Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht in Höhe von 986,26 € nicht abgeholfen. Diese Kosten waren für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Beitreibung von Forderungen gegen fünf verschiedene Schuldner angefallen.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 09. April 2011 um 12:56 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 23. Januar 2011 um 14:37 Uhr |
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Drohen Forderungen zu verjähren oder ist zu erwarten, dass der Schuldner einer Forderung einfach nur aus Unwilligkeit oder Geldmangel Forderungen nicht zahlt, kann der Gläubiger beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Mahnbescheid beantragen. Er kann damit eine Anwaltskanzlei oder ein Inkassobüro beauftragen oder den Antrag selbst stellen.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Januar 2011 um 14:39 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 08:56 Uhr |
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Beim Faktoring verkauft ein Unternehmen fortlaufend gegen sofortige Zahlung seine Forderungen aus den geschäftlichen Beziehungen gegenüber Dritten an ein Kreditinstitut. Wenn ein Unternehmen aus Warenlieferungen oder der Erbringung von Dienstleistungen Forderungen erworben hat, vergeht regelmäßig einige Zeit, bis der zahlungspflichtige Kunde die Rechnung bezahlt.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 11:37 Uhr |
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Mahnbescheid online beantragen im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens |
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 23. Januar 2011 um 08:54 Uhr |
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Wenn mehrere Fristen im Rahmen von Zahlungsaufforderungen fruchtlos verstreichen, kann man, um seine Forderungen gerichtlich geltend machen, ein gerichtliches Mahnverfahren mittels Manbescheid einleiten. Ein solcher Manbescheid kostet 23 Euro und kann online beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Januar 2011 um 09:09 Uhr |
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